|
DJ_Club: Beleidigung ist ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung. Die Kundgabe ist eine Äußerung. Diese kann wörtlich, schriftlich, bildlich, oder durch schlüssiges Handeln erfolgen. (24.08.2009 18:46)
|
|